Vertragsabschluss beim Immobilienverkauf- was müssen Sie wissen
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rechtliches und praktisches
Als Verkäufer ist es entscheidend, dass Sie die rechtlichen und praktischen Anforderungen rund um den Vertragsabschluss kennen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über das Wesentliche und wie wir Sie als Makler unterstützen.
1. Der Kaufvertrag
Ein Immobilienverkauf ist nur mit einem öffentlich beurkundeten Kaufvertrag rechtsgültig. Das bedeutet:
- Eine Notarielle Beurkundung ist Pflicht.
- Der Vertrag wird schriftlich aufgesetzt und von einem Notar beglaubigt.
- Ohne diese notarielle Beurkundung ist der Vertrag nicht rechtskräftig, selbst wenn beide Parteien einverstanden sind.
Als Maklerin bereite ich mit dem Notar alles vor und koordiniere den Termin für die Beurkundung in dem der Käufer, Sie als Verkäufer und ich anwesend sind.
2. Was gehört in den Kaufvertrag?
Ein vollständiger Kaufvertrag enthält unter anderem:
- Angaben zu Verkäufer und Käufer
- Exakte Beschreibung der Liegenschaft (Grundbuchauszug)
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
- Übergabetermin und Regelungen zur Nutzen und Lasten
- Auflistung allfälliger anderer Vereinbarungen (z. B. Verkauf mit Mobiliar)
- Finanzierungsbestätigung
Dazu brauche ich von Verkäufer und Käufer noch jeweils eine Kopie der ID oder Pässe. Alle anderen Dokumente zur Immobilie habe ich bereits für die Vermarktung angefordert, so, dass ein Notartermin relativ kurzfristig nach Kaufentscheid stattfinden kann.
3. Spezielles für Stockwerkeigentum
Wenn Sie eine Wohnung im Stockwerkeigentum verkaufen, gelten einige zusätzliche Regeln:
- Der Käufer hat ein Anrecht auf das STOWE-Reglement, die Versammlungsprotokolle der letzten Jahre und Infos zu geplanten Sanierungen.
- Es braucht alle Informationen über den Stand des Erneuerungsfonds, da dieser an den Käufer übergeht
- Käufer müssen wissen, welche Sondernutzungsrechte bestehen (z. B. Gartenanteil, Parkplatz) und was die Hausordnung vorschreibt.
Auch hier habe ich als Maklerin für den Vermarktungsprozess bereits alle Dokumente angefordert. Mit dem Maklervertrag bin ich normalerweise berechtigt die Unterlagen bei der zuständigen Verwaltung anzufordern für einen reibungslosen Verkauf.
4. Pflichten und Haftung des Verkäufers
Als Verkäufer sind Sie verpflichtet, den Käufer über alle wesentlichen Mängel der Immobilie zu informieren. Eine arglistige Täuschung (etwa das Verschweigen eines bekannten Feuchtigkeitsschadens) kann zu Schadenersatzforderungen führen, auch nach Vertragsabschluss.
Ich als Maklerin mit einem Nachdiplomstudium als Bauprojekt und Immobilienmanagerin sehe sehr vieles selbst und frage nach. Ansonsten habe ich sehr gute Kontakte die ich zusätzlich engagieren kann für noch mehr Sicherheit.
5. Was passiert nach der Unterzeichnung?
Erst mit dem Grundbucheintrag wird der Käufer rechtlich Eigentümer. Der Termin für die Übergabe von Nutzen und Gefahren wird beim Notar festgelegt.
- Der Kaufpreis wird gemäss Zahlungsvereinbarung fällig.
- Der Eigentumswechsel beim Grundbuchamt beantragt.
- Die Handänderungssteuer entrichtet (je nach Kanton unterschiedlich)
Mit unserer Erfahrung, Fachkenntnis und regionalen Vernetzung in den Kantonen Bern und Fribourg begleiten wir Sie sicher und persönlich durch den gesamten Verkaufsprozess, vom ersten Besichtigungstermin bis zur Beurkundung und Übergabe.
Haben Sie Fragen oder planen einen Verkauf?
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und unverbindlich zu beraten.
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NADINE SANTOVITO Immobilienmaklerin (@immobilien_considit) • Instagram-Fotos und -Videos
(10) Nadine Santovito | LinkedIn