Bewirtschaftungswechsel

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1. Der Mietvertrag bleibt unverändert

Der Mietvertrag bleibt bei einem Wechsel der Bewirtschaftungsfirma unverändert. Die Bewirtschaftungsfirma handelt im Auftrag des Eigentümers, und der Mietvertrag besteht weiterhin zwischen dem Mieter und dem Eigentümer. Änderungen am Mietvertrag können nur mit Zustimmung beider Parteien (Mieter und Vermieter) erfolgen und müssen schriftlich festgehalten werden.

2. Es gibt neue Ansprechpartner

Bei einem Wechsel der Bewirtschaftungsfirma wird der Ansprechpartner ändern. Die neue Bewirtschaftungsfirma wird die Kontaktdaten und die Ansprechpartner zeitnah kommunizieren.

3. Es kann Veränderungen im Servicelevel geben

Der Service und die Verwaltung kann ändern, wenn eine neue Bewirtschaftungsfirma übernimmt. Die Qualität der Dienstleistungen hängt stark von der Professionalität und der Philosophie der neuen Firma ab. Diverse Digitale Lösungen und Portale für Mieter sind sehr verbreitet.

4. Änderungen bei Nebenkostenabrechnungen sind möglich

Die Nebenkostenabrechnung wird durch den Mietvertrag und die gesetzlichen Vorgaben geregelt. Die Darstellung der Abrechnungen kann sich durch eine neue Bewirtschaftungsfirma ändern, wobei die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden müssen.

Ich wünsche eine gute neue Zusammenarbeit 🙂

Nadine Santovito Santovito | LinkedIn

NADINE SANTOVITO Immobilienmaklerin (@immobilien_considit) • Instagram-Fotos und -Videos

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